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Da ich selbst vor ca. 1 Jahr gebaut habe.... hier mal was zum Thema Treppen beim Hausbau...

Treppenmaße variieren und sind ungewöhnlich

Frage:
Unsere neuen Treppen geben uns Rätsel auf, irgend einen Makel haben sie alle. Es handelt sich um drei Treppen, die auf Stahlgestellen sind. Sie verlaufen parallel zur Wand und haben deckenhohe Stahlgitter, die je auf der Wand der Seite gegenüber liegen. Wenn wir die Treppe, die ins 1. Obergeschoss führt, genau betrachten, können wir eine Art kleinen Bogen erkennen, was heißt, dass das Stahlgitter leicht ungerade verläuft. Auch ändert sich der Abstand von den Stufen zur Wand und schwankt um einige cm, maximal 4. Ist das im Rahmen der Toleranz? Und wie verhält es sich mit der Treppe zum Dachgeschoss, bei der die Stufen nicht in einer parallelen Linie verlaufen? Es gibt Abweichungen von bis zu 23 mm. Ist das noch akzeptabel? Was uns noch stört, ist die hohe Steigung eine der Treppen. Sie liegt bei fast 20 cm. Der Auftritt dieser Treppe liegt zwischen 24,1 und 25,2 cm und die Trittfläche misst je 28,8 cm. Wir haben das so genau nachgemessen, weil wir einige Male gestolpert sind. Ein weiterer unserer Kritikpunkte ist, dass die Stufe, die ganz oben liegt, bei keiner der Treppen in Form einer Holzstufe ( Bilder auf www.treppen.net ausgeführt wurde, sondern eben bereits die Geschossdecke darstellt, die mit einer Stahlrahmenkante versehen ist. Ist so etwas üblich oder Murks? Unsere letzte Frage betrifft die Stärke der Stufen. Genügen 38 mm wirklich? Und ist ein lichter Abstand zwischen den Stufen von ganzen 16 cm erlaubt? Vielen Dank schon jetzt für die Beantwortung unserer komplizierten Fragen!

Antwort:
Auch bei der Bewertung des Treppenbogens können Sie sich an der DIN 18202 orientieren. Diese besagt, dass Abweichungen von bis zu 16 mm erlaubt. sind Was die Stufen betrifft, so dürfen diese laut DIN 18065 nicht mehr als 5 mm voneinander abweichen. Das Gleiche trifft auch für das Istmaß beim Treppenauftritt zu: eine Abweichung um mehr als 5 mm vom Sollmaß ist unzulässig. Die Austrittsstufe sollte bzw. muss den gleichen Überstand wie die restlichen Stufen zueinander haben. Wenn also die Decke quasi glatt mit der Wand abschließt und kein Stufenüberstand vorhanden ist, stimmt etwas nicht. Der Abstand zwischen den Stufen wird in den LBOs geregelt. Wie viel hier erlaubt ist, hängt also von dem Bundesland ab, in dem Sie leben.