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Raubkopierer bekommen es mit Nachtsichtgeräten zu tun

Rechtliche Bedenken hinsichtlich des Persönlichkeitsschutzes gäbe es keine, so die ZKM. Und so hält womöglich ein Novum Einzug in die deutschen Kinosäle: Nachtsichtgeräte. Damit sollen Raubkopierer vom Abfilmen aktueller Kinofilme abgehalten werden.

Das Modell Magdeburg hat den Filmverleihern Aufwind im Kampf gegen die Raubkopierer-Szene gegeben. Warner Bros. hat es vorgemacht: Nachdem der Filmverleiher dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt glaubhaft und mit Beweisen untermauert darlegen konnte, dass Magdeburg einer der Orte ist, in denen am häufigsten aktuelle Blockbuster direkt von der Kinoleinwand abgefilmt werden, um die Kopien danach in der Szene zu verbreiten, gab das Amt grünes Licht für ein neues Vorgehen gegen kriminelle Energien im Kinosaal.

Nachtsichtgeräte wachen über Raubkopierer im Kinosaal

Ein erster Testlauf, der nach Ansicht von Warner Bros. durchaus als Erfolg zu verbuchen ist, lief zum Start des letzten Harry-Potter-Films „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ an. Mit Nachtsichtgeräten, die normalerweise ihren Einsatz eher bei Militär oder auf der Jagd finden, ging es auf Raubkopierer-Jagd in den Kinosälen Magdeburgs. Und offenbar fühlte sich die Raubkopierer-Szene in ihrem Schaffen bedrängt.

Denn während in der Regel wenig Zeit vergeht, manchmal ein Tag, oftmals aber lediglich ein paar Stunden, bis die ersten Raubkopien die Runde machen, dauerte es dieses Mal zwei Wochen, bis die Ermittler auf die ersten Exemplare stießen. Umgehend wurden 600 weitere Nachtsichtgeräte bestellt. Mehr dazu ist in dem Artikel "Nachtsichtgeräte im Kino" zu finden.

Da der Testlauf seinen Erfolg gezeigt hat, dürfte man als Kinobesucher wohl auch andernorts hin und wieder auf Nachtsichtgeräte treffen. Dass dieses jedoch nicht überhand nimmt, das sieht die Geschäftsführerin der Zukunft Kino Martketing GmbH (ZKM) gegeben. Denn eingesetzt werden sollen die Geräte nur in Einzelfällen und in Intervallen, schließlich gehe es nicht darum, den Voyeurismus hoffähig zu machen. Außerdem wären die Geräte nicht für Aufnahmen ausgestattet, da ansonsten das Bundesdatenschutzgesetz greife. Der Kinobesucher müsse sich also keine Gedanken um die mögliche Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte machen.