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Wertermittlung für eine Gebäudeversicherung

Bevor man einen Versicherungsvertrag für eine Gebäudeversicherung abschließt, steht oft die Frage des Wertes der Immobilie im Raum. Denn dies ist die Grundlage für den Beitrag, aber auch für Entschädigungen im Schadensfall. Positiv zu bewerten ist auf jeden Fall, dass man über eine Gebäudeversicherung gegen bestimmte Naturgewalten versichert ist, jedoch sollte man genau wissen welche Ausschlussgründe es gibt. Und dieser Punkt steht bei einer Gebäudeversicherung als kleiner negativer Aspekt zur Debatte, denn nicht alle Ursachen für Schäden werden versichert. Dennoch bleibt für Entschädigungen die Grundlage der Wert des Objektes. Im Regelfall wird eine Schätzung vorgenommen. Auch wenn noch häufig die Wertregelung nach dem Jahre 1914 angewandt wird, so gehen Versicherungen dazu über auch nach Gutachten oder Quadratmeter der Nutzfläche zu bewerten.

Eine optimale Wertschätzung ist aus vielen Gründen für beide Seiten sinnvoll. Die Versicherung kann mit einem möglichst realen Wert auch ein optimales Beitragsangebot unterbreiten, und in einem Schadensfall kann der Versicherungsnehmer auch mit einer möglichst realistischen Schadensbegleichung rechnen. Für einen Totalverlust der Immobile ist man gut versichert, wenn eine Neuwertversicherung auch genau den Ansprüchen entspricht, um das Gebäude nach dem Schaden wieder vollständig neu errichten zu können. Daher sind auch im laufe der Jahre Aktualisierungen solcher Verträge ratsam, denn wer sich einen Wintergarten angebaut hat, und dieser nicht im Vertrag steht, darf auch nicht auf Entschädigung hoffen.